Der hier vorgestellte Brief des Schriftstellerverband an die Ehefrau Annelies Loest vom 11. September 1961 bezieht sich auf die Haftzeit 1957-1964 des Schriftstellers Erich Loest. Nach den Ereignissen um die Niederschlagung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 nahm der Schriftsteller zunehmend eine kritische Haltung zum DDR-Regime ein und wurde durch sein lautes Nachdenken zur Notwendigkeit einer Entstalinisierung unbequem.
1957 erfolgte seine Verhaftung wegen angeblicher "konterrevolutionärer Gruppenbildung" und Verurteilung zu einer siebeneinhalb jährigen Haftstrafe, die er im Zuchthaus Bautzen II erdulden musste. In der Haftzeit hatte er Schreibverbot. Der Schriftstellerverband hatte sich für die Aufhebung des Schreibverbotes in der Haft eingesetzt. Im Schreiben teilt der Verband jedoch der Ehefrau Loest mit, dass die Oberste Staatsanwaltschaft der DDR keine Schreiberlaubnis erteilen kann, da dies „eine besondere Begünstigung im Strafvollzug“ bedeutete, welche die Staatsanwaltschaft als nicht gerechtfertigt ansah.
Beim zweiten amtlichen Schreiben geht es um die Beendigung des Ermittlungsverfahrens gegen Erich Loest im Dezember 1958, welches der Generalstaatsanwalt der DDR an Annelies Loest richtete um die Verantwortlichkeiten nach Abschluss des Verfahrens zu klären. Nach Ende des Verfahrens war der zuständige Ansprechpartner der Staatsanwalt des Bezirks Halle.