Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Der bzw. die Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) werden alle fünf Jahre vom Deutschen Bundestag bestimmt. In Berlin stehen sie einer Bundesbehörde vor mit zwölf Außenstellen in den früheren DDR-Bezirkshauptstädten Chemnitz, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Suhl. Sie bewahren die Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR und stellen sie auf der Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Personen, Institutionen und der Öffentlichkeit zu Verfügung. Neben dieser Auskunftstätigkeit beteiligen sie unter anderem durch eine eigene Forschungsabteilung an der Aufarbeitung von DDR-Geschichte und insbesondere an der Aufklärung repressiver Strukturen im Lande. Die bisherigen Bundesbeauftragten waren mit Joachim Gauck (1990-2000), Marianne Birthler (2000-2011) und Roland Jahn (2011-) drei frühere Bürgerrechtler aus der DDR.
Die Überwachungsakten der Geheimpolizei bilden einen eignen Quellenkorpus, der Einblicke in Akte kultureller Opposition der DDR erlaubt, die an anderer Stelle nicht mehr zu gewinnen wären. Darunter finden sich einzigartige Konvolute konfiszierter, eingesammelter oder durch Agenten abgelieferter Original- und Egodokumente. Manchmal geben diese erstmals und mitunter alleinig sogar Hinweise auf bislang wenig bekannte reale Akte kultureller Opposition. Die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR prägt nachhaltig das Bild der Geschichte der DDR. Zahlreiche Forschungsarbeiten wurden auf dieser Grundlage geschrieben.
Organisationstyp
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Archiv
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Schule, Bildungswesen
2018-01-11 18:29:17