Die Hauptaufgabe des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien ist die finanzielle Unterstützung bedeutender kultureller Einrichtungen.
Oberstes Entscheidungsgremium ist der Kulturkonvent. Er beschließt die Satzung, den Haushalt, Förderrichtlinien und -schwerpunkte und beruft den Kulturbeirat ein, von dem er in fachlichen Angelegenheiten beraten wird. Der Kulturbeirat besteht aus bis zu neun Mitgliedern, die die geförderten Kultursparten vertreten: Heimatpflege, Musikpflege / Musikschulen, Museen / Sammlungen, bildende Kunst, Soziokultur, darstellende Kunst, Bibliotheken / Literatur, Tiergärten /Schlossgärten und Landschaftsparks sowie ein Vertreter für kulturelle Belange der sorbischen Bevölkerung.
Für die geförderten Sparten werden Facharbeitsgruppen gebildet, die den Kulturbeirat unterstützen, indem sie Förderanträge prüfen, Förderempfehlungen erarbeiten und Beschlüsse vorbereiten. Die Einbindung aller Kultursparten in den Beirat soll eine ausgewogene Förderung gewährleisten.