Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ging 1951 aus der Fusion der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft und dem Deutschem Forschungsrat hervor. Die Notgemeinschaft war schon 1920 von einem Zusammenschluss von Akademien, Hochschulen und wissenschaftlichen Vereinen gegründet worden um „die der deutschen wissenschaftlichen Forschung durch die gegenwärtige wirtschaftliche Notlage erwachsene Gefahr völligen Zusammenbruchs abzuwenden.“ Diese drohte nach dem ersten Weltkrieg da es den Forschungseinrichtungen an finanziellen Mitteln und auch wissenschaftlern mangelte. 1990 dehnte die DFG ihre Förderung auf das gesamte Gebiet des vereinten Deutschlands aus.
Die DFG fördert Forschungsprojekte an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Sie setzt Impulse für internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Chancengleichheit. Außerdem berät sie die Parlamente und Behörden bei wissenschaftlichen Fragen.
Die DFG ist ein privatrechtlicher Verein dessen Mitglieder deutsche Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände und die Akademien der Wissenschaft sind. Sie wird hauptsächlich vom Bund und den Ländern finanziert, erhält aber auch EU-Mittel und private Zuwendungen.