Das am 29. Dezember 1991 in Kraft getretene Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt den Umgang mit den überlieferten Akten der Geheimpolizei aus der DDR. Es ist Grundlage für das Wirken des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU), und es kam insbesondere auf den Druck der "Bürgerkomitees" zustande, die seit Dezember 1989 DDR-weit Einrichtungen des früheren Ministeriums für Staatssicherheit besetzten. Erst im September 1990 setzte ein Hungerstreik mehrerer Mitglieder der Bürgerkomitees die Aufnahme einer Regelung für die Sicherung der Stasi-Unterlagen in den deutsch-deutschen Einigungsvertrag und damit auch die Bestellung eines Sonderbeauftragten der deutschen Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen durch. Seit der Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verzeichneten die Behörden des BStU (Stand 2016) mehr als 6,5 Millonen Anfragen zur Einsicht in die Stasi-Unterlagen.